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  • feste IP-Adresse kostenlos zubuchbar
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Fragen zu SSL beantworten Ihnen unsere FAQs oder unsere telefonische Hotline. Wir helfen Ihnen gerne weiter! Tel.: 030-25430730

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INTERNET-SPERREN

Inter.net Germany GmbH zu den geplanten Internetsperren.

Der Beschluß der Bundesregierung:

Der von der Bundesfamilienministerin eingebrachte Gesetzesentwurf sieht vor, daß einem Benutzer, beim versuchten Zugriff auf eine als kriminell eingestufte und daher gesperrte (zensierte) Seite, ein Stoppschild mit entsprechendem Hinweis angezeigt wird. Weiterhin soll den Polizeibehörden gestattet werden, in Echtzeit die zugreifenden Nutzer zu identifizieren, was quasi dazu führen könnte, das ein falscher Klick durch einen Nutzer zu einem Ermittlungsverfahren führen könnte.

Unsere Sichtweise:

Wir sind der Meinung, das Kinderpornographie im Internet zu den schrecklichsten Formen strafrechtlich relevanter Inhalte gehört. Hierbei sollte kein Fehlverhalten toleriert werden.
Wir haben in der Vergangenheit bereits gut mit Ermittlungsbehörden kooperiert, um solchen Umtrieben ein Ende zu bereiten und werden dies auch in der Zukunft tun.
Unsere Meinung zu den aktuell angestrebten Maßnahmen ist:

a) Sie sind von der Art und Weise der Implementierung nicht geeignet, um sinnvoll gegen die Verbreitung oder den Konsum von Kinderpornographie vorzugehen. Beispielsweise sind die geplanten Sperren mit einfachen technischen Mitteln umgehbar. [1]

b) Sie stellen in der geplanten Form einen de-fakto unkontrollierbaren Zensurversuch von Internet-Inhalten dar. Durch die geforderte Geheimhaltung der Sperrlisten werden diese einer nachvollziehbaren Überprüfung entzogen. Weiterhin ist nicht geklärt, wie verfahren wird, wenn nicht rechtskonforme Inhalte von einer Seite entfernt wurden. Hier fehlt es an einer geregelten Verfahrensweise - insbesondere an einer zeitnahen rechtsstaatlichen Prüfung durch einen Richter.[2]

c) Sie führen zur Kriminalisierung Unschuldiger und hebeln das Prinzip der Unschuldsvermutung aus. Gelangt ein Nutzer versehentlich auf eine betroffene Seite (beispielsweise über einen Kurz-URL-Dienst, eine Spam-Mail, harmlose aber verlinkte Inhalte usw.) gerät er durch die Speicherung seiner IP-Adresse – automatisch unter Generalverdacht.[3]

Folglich wird die Inter.net Germany GmbH keine Zensur (Seitensperrungen) bei Ihreren Kunden vornehmen (vgl. dazu: „Unser Fazit“).

Neben den obigen gravierenden Bedenken, sehen wir auch die folgenden Punkte in diesem Zusammenhang als relevant :

I. Fehlende Belege für eine Kinderporno Industrie

Die Bundesregierung behauptet, es gebe eine Kinderpornoindustrie. Hier müssten durch Zugangssperren die Geldströme ausgetrocknet werden. Experten der LKA´s, Rechtsanwälte, Jugendschützer und sogar Experten aus den oft als Beleg für eine funktionierende Sperre herangezogenen skandinavischen Ländern bezweifeln das Vorhandensein einer Kinderpornoindustrie im Internet. Ebenso bezweifeln sie die Wirksamkeit von Sperren. Es zeige sich immer wieder, daß entsprechende Inhalte eher auf dem klassischen Postweg, durch persönlichen Tausch, durch Tauschbörsen, Newsgroups, Chatroom etc. getauscht bzw. weitergegeben werden. Für die Existenz einer kommerziellen Kinderpornoindustrie lassen sich keine hinreichenden Anhaltspunkte finden.

http://www.lawblog.de/...

http://www.heise.de/...

II. Entfernung der Inhalte ist wirksamer

Es zeigt sich, daß die Entfernung von mit Kinderpornos belasteten Seiten viel erfolgreicher funktioniert als eine überaus löcherige Sperre. Die Organisation Carechild schrieb verschiedenste Provider bezüglich kompromitierter Seiten an. Die Entfernung erfolgte zumeist binnen eines Tages (teilweise binnen weniger Stunden) oder die Provider konnten zweifelsfrei darlegen, daß die Inhalte keine Gesetzesverletzungen darstellen.

http://www.carechild.de/...

http://www.carechild.de/...

http://www.carechild.de/...

Unser Fazit:

Blinder Aktionismus hilft bei der angesprochen Problematik nicht. Wir fordern statt einem überzogenen Vorgehen, ein rechtlich und auch verfassungsgemäß abgesichertes Vorgehen. Dies bedingt eine verbindliche Gesetzgebung und Rechtsprechung. Eine Zensur insbesondere ohne richterliche Überprüfung ist unseres Erachtens nicht mit dem Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 vereinbar.

Es kann nicht sein, daß alleine das Bundeskriminalamt eine geheime Liste vermeintlich krimineller Seiten erstellt, welche dann durch die Provider zu sperren sind. Da diese Kataloglisten geheim sind, ist hier der Öffentlichkeit, die Kontrolle über die Rechtmäßigkeit der Sperrungen entzogen. Somit sind es dann gerade die staatlichen Behörden, die ohne jedwede Kontrolle zensieren können. Gerade dadurch ist natürlich nicht zu verhindern, daß auch andere Inhalte der Zensur anheim fallen. Bei solch einer Vorgehensweise bleiben jedoch die Server, auf denen Kinderpornos tatsächlich liegen, unangetastet (nur der Zugang wird „erschwert“ nicht aber die verwerflichen Inhalte gelöscht).

Auch die personenbezogene Datenspeicherung, nur auf einen nicht zweifelsfreien Verdacht hin, stellt unseres Erachtens nach, einen groben Verstoß gegen den Datenschutz dar und öffnet wiederum jedem Mißbrauch das Tor.

Auch die ungeheuerliche Pauschalisierung der Bundesregierung ist an Polemik nicht zu überbieten. Jeder auch noch so berechtigte Einwand an der getroffenen Vorgehensweise wird abgeschmettert. Er wird damit erschlagen, daß jede Kritik an den halbherzigen, löcherigen, wenig fundierten und vermeintlich auch relativ unwirksamen Maßnahmen - einer Zustimmung und Billigung zur Kinderpornographie gleichkommt.

Diese pauschalisierte Stigmatisierung der Provider ist nicht nutzbringend und wir distanzieren uns ausdrücklich von diesem Vorwurf.

http://www.spiegelfechter.com/...

http://www.ccc.de/...


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